TÜV soll Frauen entschädigen

von Redaktion

Pariser Gericht fällt Urteil im Brustimplantate-Skandal

Paris – Mehr als zehn Jahre nach dem Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat ein Gericht den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen an hunderte Frauen verurteilt. Das Pariser Berufungsgericht entschied am Donnerstag, die deutsche Prüfstelle trage eine Mitverantwortung für die schadhaften Prothesen. Der TÜV nannte das Urteil unvereinbar mit früheren Gerichtsentscheidungen. „Wir sind begeistert über diesen Ausgang, der alle Zweifel an der Verantwortung des TÜV endgültig ausräumt“, erklärte der Opferanwalt Olivier Aumaître, der in Frankreich insgesamt 20 000 Frauen in verschiedenen Verfahren vertritt. „Nach zehnjährigem Warten und harten Kämpfen muss die deutsche Prüfstelle die Opfer nun vollständig entschädigen.“

Der TÜV hatte die Brustimplantate für unbedenklich erklärt, bevor 2010 aufflog, dass der Hersteller minderwertiges Silikon eingesetzt hatte und die Prothesen leicht rissen. Der TÜV betonte nach dem Urteil in Köln, die Klagen vieler Frauen seien abgewiesen worden. Dem Urteil zufolge ist ein Teil der insgesamt 2500 Klagen unzulässig.

In dem PIP-Skandal trugen weltweit rund 400 000 Frauen gesundheitliche Schäden davon, auch in Deutschland waren tausende betroffen. Die Affäre flog 2010 nach einer Untersuchung auf.

Artikel 11 von 11