Längere Verjährungsfrist

von Redaktion

Madrid – Das spanische Parlament hat für ein neues Kinderschutzgesetz gestimmt. Damit wird unter anderem die Verjährungsfrist für Fälle von körperlichem oder sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen deutlich verlängert. Künftig können Missbrauchsopfer bis zu 15 Jahre nach ihrem 35. Lebensjahr Anzeige erstatten; bisher waren es bis zu 15 Jahre nach dem 18. Lebensjahr. Aktivisten argumentieren, dass viele Opfer Jahre brauchen, um den Missbrauch zu verarbeiten und anzuzeigen.

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