Niederlage gegen Pharmakonzern

von Redaktion

Freiburg – Im Prozess um angeblich lebensgefährliche Nebenwirkungen durch die Verhütungspille „Yasminelle“ hat eine 37 Jahre alte Frau erneut eine Niederlage erlitten. Die Freiburger Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe wies ihre Berufungsklage gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital auf Schadenersatz ab. Ihr sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Einnahme Ursache für ihren lebensgefährlichen Zusammenbruch vor zwölf Jahren war.

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