Erneut tödliches Bootsunglück auf See in Norditalien

von Redaktion

22-Jähriger stirbt nach Motorboot-Unfall auf Comer See – Ruf nach Konsequenzen

Como – Knapp eine Woche nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee ist es auch auf dem norditalienischen Comer See zu einem Unglück mit einem Todesopfer gekommen: Der 22-Jährige Luca R. starb am Freitagabend, seine zwei Freunde wurden verletzt.

Ein anderes Motorboot war über ihr Miet-Boot hinweggerast, offenbar gesteuert von einer jungen Belgierin. Nach den beiden tödlichen Unfällen wird über Konsequenzen diskutiert. „Es ist ein weiterer Unfall in weniger als einer Woche, bei dem Sicherheits- und Geschwindigkeitsvorschriften systematisch missachtet werden“, sagt Adolfo D’Angelo von der zuständischen nautischen Behörde. „Das reicht, es braucht mehr Kontrollen!“ Er fordert die Einführung des Straftatbestands „nautischer Mord“. Der tragische Vorfall ereignete sich diesmal am Westufer des Comer Sees. Die Ermittler untersuchen den Fall nach Angaben der Polizei derzeit noch. Laut einer ersten Rekonstruktion lag das etwa fünf Meter lange Boot des Opfers ruhig im See und machte keine Fahrt, als es von einem größeren, etwa sieben Meter langen Boot mit elf jungen belgischen Touristen gerammt wurde. Am Steuer saß eine junge Belgierin (21), sie rauschte buchstäblich über das Motorboot der drei Italiener. Luca R. wurde von der Schiffsschraube getroffen, das Boot kenterte.

Die Belgier hatten ihr PS-starkes Boot zum Wasserskifahren genutzt. Der Alkoholtest bei der Fahrerin war nach ersten Informationen negativ. Laut Republicca war ihr Boot allerdings nur für etwa die Hälfte an Personen zugelassen. Möglicherweise hob sich bei hoher Geschwindigkeit der Bug noch steiler aus dem Wasser als üblich und die Frau am Steuer hatte keinen ausreichenden Blick auf die Wasserfläche vor sich.

Vor rund einer Woche war eine Italienerin und ihr Freund am Gardasee ums Leben gekommen. Ein Motorboot, besetzt mit zwei Münchnern, stieß Ermittlungen zufolge mit dem Boot der beiden Ortsansässigen zusammen. Es wird wegen Totschlags und unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

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