Italien, Griechenland und die Türkei – viele Urlaubsparadiese sind unversehens zu Flammeninfernos geworden. Pauschalreisende, die in einer betroffenen Region ihren Sommerurlaub gebucht haben, können unter diesen Umständen von ihrem Vertrag zurücktreten, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Ebenso können sie ihre Reise vorzeitig beenden. Waldbrände zählen ebenso wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche zu unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen. Regnet es zum Beispiel Asche oder wird ein Gebiet evakuiert, gilt das als erhebliche Beeinträchtigung, die Reise kann dann abgebrochen oder muss gar nicht erst angetreten werden.
Pauschalreisende sollten in beiden Fällen immer schriftlich von der Reise zurücktreten. Die Verbraucherzentrale stellt dazu jeweils Musterbriefe zur Verfügung. Dort können zum Beispiel auch aktuelle Warnungen des Auswärtigen Amtes eingefügt werden. Wird eine Reise mittendrin abgebrochen, werden die Kosten eventuell anteilig erstattet.