Stockholm – Ein Paar in Schweden darf seinen Sohn nicht „Wladimir Putin“ nennen. Das Standesamt lehnte den Namen des russischen Staatschefs ab – dieser falle in die Kategorie der „unangemessenen“ Namen und sei damit nicht gestattet. „Der Vorname darf die Person, die den Namen trägt, nicht beleidigen
Dieser Artikel (ID: 1511486) ist am 22.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).