MENSCHEN

von Redaktion

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern über das umstrittene Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ verhandelt. Dabei geht es um strittige angebliche Zitate des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl (CDU). Ursprünglich klagte Kohl selbst und machte geltend, die Veröffentlichung sei ohne sei Einverständnis erfolgt und verletze sein Persönlichkeitsrecht. Nach dem Tod des Altkanzlers 2017 führte seine Witwe Maike Kohl-Richter das Verfahren fort. Sie verlangt eine Entschädigung von mindestens fünf Millionen Euro. (Az: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18) Das Buch der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan erschien 2014, noch zu Lebzeiten Kohls, im Heyne-Verlag. Kohl war mit der Veröffentlichung nicht einverstanden. Es enthielt angebliche Äußerungen des früheren Kanzlers, die dieser bei Gesprächen für geplante Erinnerungen getätigt haben soll. Inzwischen starb auch Mitautor Jens, beklagt ist aber auch der Verlag. Das Landgericht Köln gab den Klagen weitgehend statt, das Oberlandesgericht (OLG) Köln nur teilweise. Nach Ansicht des OLG sind mögliche Entschädigungsansprüche mit dem Tod Kohls erloschen. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch unklar.

Der Streit zwischen Ernst August Prinz von Hannover und seinem Sohn um das Schloss Marienburg landet vor Gericht. Die mündliche Verhandlung sei für den 25. November geplant, teilte das Landgericht Hannover gestern mit. Das persönliche Erscheinen des Welfenprinzen sowie seines Sohnes Ernst August Erbprinz von Hannover sei angeordnet. Seit Ende 2020 ist die Klage anhängig. Damit verlange das Oberhaupt der Welfen, der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, die Rückübereignung der historischen Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Laut Gericht stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung infolge „groben Undanks“, ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

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