Berlin – Der Zentralrat der Juden in Deutschland berichtet nach dem möglichen antisemitischen Vorfall um den Musiker Gil Ofarim in einem Leipziger Hotel von einer Vielzahl an Hassnachrichten. In den vergangenen Tagen seien antisemitische Kommentare über den Zentralrat „hereingebrochen“, sagte Präsident Josef Schuster. Die Skepsis, die von vielen Seiten bezüglich des Falls geäußert werde, dürfe jedoch nicht zu mehr Antisemitismus führen. Gesellschaft und Politik müssten Zivilcourage zeigen und sich „aktiv an die Seite der Betroffenen stellen, wo immer diese angegriffen werden“, mahnte Schuster. In einem über soziale Medien verbreiteten Video berichtete Ofarim, dass er Anfang Oktober vor der Hotel-Rezeption zunächst in einer Schlange gestanden habe. Andere Gäste seien vorgezogen worden. Später sei er von einem Mitarbeiter des Hauses aufgefordert worden, seine Halskette mit dem Davidstern abzunehmen, um einchecken zu dürfen. In zahlreichen Reaktionen bekundeten Social-Media-Nutzer ihre Solidarität mit Ofarim, ebenso Vertreter aus Politik und Religionsgemeinschaften.
Das Hotel-Management in Leipzig beurlaubte laut einer Sprecherin zwei Mitarbeiter vorübergehend. Sie stellten den Vorfall demnach anders dar als Ofarim. Zuletzt wurde bekannt, dass das Hotel die Vorwürfe Ofarims nach internen Untersuchungen durch eine Kanzlei als nicht bestätigt ansieht.
Der Fall geht dennoch weiter: Gil Ofarim hat bei seiner Vernehmung in der vergangenen Woche in München gleich zwei Strafanzeigen gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erstattet. Wie die Leipziger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, stellte der Musiker eine weitere Anzeige wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung. Bislang war nur bekannt, dass der Sänger wegen „aller in Betracht kommender Straftaten“ in Bezug auf die Antisemitismus-Vorwürfe Anzeige erstattet hatte. Hintergrund ist, dass der Hotelmitarbeiter Ofarim wegen Verleumdung angezeigt hatte. Ofarim ließ außerdem über seinen Anwalt mitteilen, dass er den Untersuchungsbericht des Hotels infrage stelle. „Ein vom Hotel bezahlter Untersuchungsbericht wird genauso wie zuvor an die Medien gespielte unvollständige Videosequenzen kein Beitrag zur Wahrheitsfindung sein“, zitiert RTL Anwalt Markus Hennig.