Einbrecher erschossen

von Redaktion

Villenbesitzer muss sieben Jahre in Haft

Lübeck – Wegen der tödlichen Schüsse in einer Lübecker Villa muss ein 58-Jähriger für sieben Jahre ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Hausbesitzer Ende Dezember vorigen Jahres in seinem Haus einen Einbrecher mit drei Schüssen getötet hatte. In diesem Fall sei es nicht fernliegend, von Selbstjustiz zu sprechen, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann am Donnerstag.

Der Angeklagte, ein pensionierter Berufssoldat und aktiver Sportschütze, hatte zu Prozessbeginn gestanden, auf den flüchtenden Eindringling und seinen Begleiter geschossen zu haben. Er habe die mutmaßlichen Einbrecher jedoch nur in die Flucht schlagen wollen, hatte der 58-jährige Deutsche über seinen Verteidiger erklärt.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten beantragt.

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