Amokfahrt: Lebenslang gefordert

von Redaktion

Kassel – In dem Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagsumzug im nordhessischen Volkmarsen hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kassel eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Zudem sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem heute 31-Jährigen wird vorgeworfen, am 24. Februar 2020 mit seinem Wagen absichtlich in den Karnevalsumzug gefahren zu sein und dabei mindestens 88 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt zu haben. Bei zwei Opfern bestand zeitweise Lebensgefahr. Der Mann muss sich wegen 88-fachen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung, in einem Fall wegen versuchten Mordes sowie wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Es sei in den 24 Verhandlungstagen zweifelsfrei nachgewiesen worden, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich, gezielt und geplant begangen habe, um Menschen zu töten oder zu verletzen, sagte Staatsanwältin Melike Aydogdu. Eine Strafmilderung schloss Staatsanwalt Tobias Wipplinger aus. Der Angeklagte habe heimtückisch, gemeingefährlich und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

„Ein technischer Defekt am Auto ist ebenso auszuschließen wie ein medizinischer Grund beim Angeklagten“, führte Wipplinger aus. „Er hat die Tat geordnet, gezielt und man kann fast sagen gelassen vorbereitet.“

Artikel 6 von 9