Ex-König pocht auf Immunität

von Redaktion

Ex-Geliebte will Schadenersatz wegen Körperverletzung

London – Im Streit mit seiner dänischen Ex-Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein hat der ehemalige spanische König Juan Carlos I. sich vor einem britischen Zivilgericht auf Immunität berufen. Wie ein Anwalt des ehemaligen Monarchen erklärte, berief er sich auf ein Gesetz, wonach jegliche Anschuldigungen gegen ihn vor den Obersten Gerichtshof Spaniens gebracht werden müssten. Sayn-Wittgenstein hatte den Ex-Monarchen in London auf Schadenersatz wegen Körperverletzung verklagt.

Laut seines Anwalts weist Juan Carlos, der von 1975 bis zu seiner Abdankung im Jahr 2014 Staatsoberhaupt Spaniens war, die Anschuldigungen „aufs Schärfste“ zurück. In den Gerichtsdokumenten wird geschildert, dass er und Sayn-Wittgenstein, die früher mit Nachnamen Larsen hieß, zwischen 2004 und 2009 eine „intime Liebesbeziehung“ hatten und dass der König sie mit Geschenken überhäufte, selbst nachdem sie sich getrennt hatten. Als Sayn-Wittgenstein sich weigerte, die Beziehung wieder aufleben zu lassen, hätte er ein „Verhaltensmuster“ an den Tag gelegt, das „Belästigung gleichkam“. Die 57-jährige Klägerin schilderte, sie sei bedroht worden, in ihre Immobilien sei eingebrochen worden, und der jetzt in Abu Dhabi lebende ehemalige König habe „die Rückgabe von Geschenken verlangt“. Weitere „verdeckte und offene Überwachungsmaßnahmen“ sowie „Hausfriedensbruch und kriminelle Beschädigung“ ihres Anwesens in England hätten sie in „Angst und Schrecken“ versetzt. Es seien Schüsse abgefeuert und Sicherheitskameras beschädigt worden. Der Anschuldigungen unbenommen argumentierten Juan Carlos’ Anwälte, dass das englische Gericht gar nicht für den Fall zuständig sei. Der 83-Jährige stehe dabei „nicht über dem Gesetz“ – er sei aber „aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung (…) nur der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Spanien unterworfen“.

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