Königs Wusterhausen – Neue Erkenntnisse im Fall der fünf Toten in Brandenburg: Der Arbeitgeber der Mutter der Familie wollte dem angeblich gefälschten Impfzertifikat der Frau nachgehen. Aus dem vorgelegten Dokument ergaben sich Nachfragen, zu denen die Mitarbeiterin der Technischen Hochschule Wildau schriftlich um Stellungnahme gebeten wurde, wie das Wissenschaftsministerium Brandenburg am Mittwoch auf Nachfrage mitteilte. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. „Die TH Wildau hat nach Einschätzung des MWFK alles richtig gemacht“, hieß es von Seiten des Ministeriums. „Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieser Regelung müssen die Arbeitgeber sicherstellen. Das hat die TH Wildau in diesem Fall getan“, so das Ministerium weiter. Laut einem Abschiedsbrief des Familienvaters, der laut Ermittlern derzeit als verantwortlich für die Tat gilt, habe er das Zertifikat seiner Frau fälschen lassen. In dem Brief hatte er angegeben, dass er Angst vor einer Verhaftung habe und davor, dass man ihm die Kinder wegnehme. Die fünf Toten wurden am Samstag in einem Einfamilienhaus in Königs Wusterhausen entdeckt.
Die Gesetzgebung zum Anfertigen oder Vorlegen eines gefälschten Impfnachweises ist vor zwei Wochen verschärft worden. Seitdem ist der „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ allgemein strafbar. Der entsprechende Paragraf des Strafgesetzbuchs sieht dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Auf Grundlage der Gesetzesänderung muss man nun auch als Privatperson mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn man einen Impfnachweis fälscht. Das war zuvor eine juristische Grauzone. Das Fälschen kann ebenfalls mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.