Kassel – Im Prozess um den Angriff mit einem Auto auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen hat die Verteidigung für eine Milderung des Strafrahmens plädiert. Mit einer lebenslangen Haftstrafe hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Es sei bei der Tat „zum Glück“ bei versuchtem Mord geblieben, die Tat also nicht vollendet worden, so die Verteidigerin. Die Höhe der Strafe stellte sie ins Ermessen des Gerichts