Lange Haft für Morde im Heim

von Redaktion

Potsdam – Wegen der Tötung von vier Bewohnern eines Wohnheims für behinderte Menschen in Brandenburg ist eine ehemalige Pflegekraft zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Daneben ordnete das Landgericht Potsdam am Mittwoch die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Angeklagte sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztlicher Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung – auch an dem Tattag am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“, so Horstkötter. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.

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