Schleswig – In einem langen Rechtsstreit um den Verkauf des preisgekrönten Hengstes „Kaiser Milton“ muss der Käufer nach dem gestrigen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht 380 000 Euro für das mittlerweile gestorbene Tier bezahlen, weil dieser der Klägerin keine Frist zur Lieferung eines Ersatzpferdes gesetzt hatte. Nach dem Kauf 2017 war der Rechtsstreit entbrannt, weil das Pferd zu diesem Zeitpunkt bereits krank gewesen sein soll.