BGH: Facebook muss bei Altkunden Pseudonyme erlauben
Karlsruhe – Der Streit hat die Gerichte lange beschäftigt. Jetzt ist endlich ein Urteil da: Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgeric