BGH: Facebook muss bei Altkunden Pseudonyme erlauben

Karlsruhe – Der Streit hat die Gerichte lange beschäftigt. Jetzt ist endlich ein Urteil da: Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgeric

Samstag, 11. April 2026

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