MENSCHEN

von Redaktion

Einen kuriosen Streit um einen Auftritt von Volksmusiksänger Heino (83) im vergangenen September hat ein Verein aus Aachen öffentlich gemacht. Der Auftritt des Sängers beim Sommerfest 2021 habe nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprochen, erklärte der Freizeit- und Erholungsverein Walheim auf seiner Facebook-Seite. Konkret geht es darum, dass Heino zu Vollplayback aufgetreten sei. Sein Management wehrt sich. Der gemeinnützige Verein wolle nicht hinnehmen, dass Heino einen Halbplayback-Vertrag mit Livegesang vereinbarte, aber „nur einen Vollplaybackauftritt (alles vom Band) hingelegt hat“, hieß es. Man wolle Klage einreichen. Doch die Adressen des Managements seien per Post nicht erreichbar. Der Verein fordert einen Teil der Gage zurück. Man habe eine außergerichtliche Einigung versucht. Das Management des Künstlers erklärte gegenüber der dpa, Heino habe bei dem Auftritt jeden Titel gesungen. Wie die Darbietung erfolge, sei Sache des Künstlers. Eine von insgesamt drei Ermittlungen gegen Spaniens Altkönig Juan Carlos könnte nach Medienberichten bald eingestellt werden. Bei der Untersuchung von Millionenkonten in der Steueroase Jersey, einer britischen Insel im Ärmelkanal, habe die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichts in Madrid keine Indizien für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den 84-Jährigen gefunden, berichtete der staatliche Fernsehsender RTVE.

Abba-Musiker Benny Andersson (75) will den Namen seiner Band nicht in Verbindung mit den mutmaßlichen Lockdown-Partys im Londoner Regierungssitz gebracht sehen. Medien hatten zuvor eine mutmaßlich illegale Party in der Dienstwohnung von Premierminister Boris Johnson als „Abba-Party“ bezeichnet, weil dort angeblich mit großer Lautstärke Songs der schwedischen Gruppe gespielt wurden. „Sie können das nicht als Abba-Party bezeichnen“, sagte Andersson der britischen Nachrichtenagentur PA: „Das ist eine Johnson-Party, bei der zufällig etwas Abba-Musik gespielt wurde. Keine Abba-Party.“

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