Goldnest-Urteil bestätigt

von Redaktion

Berlin – Im Fall des Diebstahls eines aus Gold gefertigten Kunst-Vogelnestes aus einer Berliner Grundschule hat das dortige Landgericht den Schuldspruch gegen einen 21-Jährigen bestätigt. Es verhängte am Mittwoch eine vierjährige Jugendstrafe.

Damit blieben die Richter im Berufungsprozess gegen den Mann aus einer arabischstämmigen Großfamilie allerdings sechs Monate unter der Strafe des Urteils vom Amtsgericht Tiergarten.

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