Arnsberg – Krankhafter Liebeswahn statt strafbares Stalking: Weil sie als schuldunfähig gilt, ist eine 79-Jährige, die seit rund 20 Jahren einem Pfarrer aus dem Sauerland nachstellt, freigesprochen worden. Damit kippte das Landgericht Arnsberg im Berufungsverfahren am Mittwoch eine neunmonatige Bewährungsstrafe gegen die Seniorin, die das Amtsgericht Meschede 2019 verhängt hatte. Sie rief den Geistlichen über Jahre zeitweise täglich an, machte obszöne Geschenke, verzierte sein Auto mit Liebesbotschaften oder führte Nackttänze vor dem Pfarrhaus auf.