Bad Kreuznach – Rund ein halbes Jahr nach dem tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein muss sich der mutmaßliche Täter von diesem Montag an wegen Mordes vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Zunächst sind nach Angaben des Gerichts 13 Verhandlungstermine angesetzt. Laut Anklage soll der 50-Jährige den 20 Jahre alten Mitarbeiter Mitte September 2021 getötet haben, nachdem dieser ihn mehrfach auf die Corona-bedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte.
Nach den Ermittlungen hatte der Angeklagte am 18. September an der Tankstelle ohne Maske Bier kaufen wollen. Er kam zweimal. Beim ersten Mal soll er nach einer Diskussion mit dem Schüler, der als Aushilfe an der Tankstelle jobbte, wieder gegangen sein. Als er zurückkam, trug er den Angaben zufolge zunächst eine Mund-Nasen-Bedeckung, die er dann aber an der Kasse herunterzog. Nach einem Wortwechsel mit dem 20-Jährigen habe der 50-Jährige einen Revolver aus der Hosentasche gezogen und den jungen Mann mit einem Kopfschuss getötet. Der junge Mann war sofort tot. Die Trauer um das Opfer hatte wochenlang das Leben in Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld) geprägt.
Laut Staatsanwaltschaft handelte der Täter „heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“. Der zuvor nicht polizeibekannte Deutsche hat die Tat gestanden. Nach seiner Festnahme soll er gesagt haben, er habe sich seit Langem durch die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Beschränkungen belastet gefühlt und beschlossen, „ein Zeichen zu setzen“, teilte die Anklagebehörde mit. Den 20-Jährigen soll er „als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen haben, weil dieser die Corona-Regelungen habe durchsetzen wollen“.
Nach dem Todesschuss soll der Angeklagte die Maske wieder über Mund und Nase gezogen und die Tankstelle verlassen haben, hieß es. Der selbstständige Softwareentwickler aus Idar-Oberstein ist zudem wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.
Die Ermittler hatten laut Staatsanwaltschaft rund 20 Zeugen vernommen, darunter seien auch Augenzeugen gewesen, die bei der Tat vor Ort in der Tankstelle waren. Zudem sei umfangreiches Material von den sichergestellten Datenträgern des Angeklagten ausgewertet worden. Dabei habe sich gezeigt, dass der Mann „der Mehrheitsgesellschaft und dem Staat ablehnend distanziert“ gegenübergestanden habe. Er habe „relativ zurückgezogen“ gelebt.
Der Anwalt des Angeklagten kündigte vor Prozessbeginn an, sein Mandant werde im Prozess ein Geständnis ablegen und und seine Reue ausdrücken.