Koblenz – Einer ehemaligen Lehrerin, die den Ideen der sog. Reichsbürgerbewegung anhängt und deren verfassungswidriges Gedankengut verbreitet, darf die Pension aberkannt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Beamtin habe damit gegen ihre auch übe
Dieser Artikel (ID: 1609896) ist am 24.03.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).