Wels – Ist Prinz Ernst August eine „Gefahr für die Allgemeinheit“? Mit dieser Frage musste sich das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich beschäftigen, als es jetzt die Verhängung eines Waffenverbots gegen den Welfen bestätigte. Nach einem Ausraster des Adeligen bei einem Polizeieinsatz im Almtal wurde dem 68-Jährigen verboten, Waffen zu besitzen, er legte laut „Kronenzeitung“ Beschwerde ein – diese wurde „gehäufter Gewalteskalationen“ abgelehnt. Im Juli 2020 war die Polizei zum Anwesen des Prinzen in Grünau gerufen worden. Laut Landesgerichts Wels hatte sich Ernst August „mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt“ und in dieser Verfassung einen Polizisten verletzt, eine Angestellte und eine weitere Polizeibeamtin bedroht – Letztere mit einem Baseballschläger – sowie eine Scheibe eingeschlagen.