Wien – Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt: Der 87-Jährige soll unter Auflagen aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang im Keller
Dieser Artikel (ID: 1624970) ist am 21.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).