Wien – Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt: Der 87-Jährige soll unter Auflagen aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang im Kellerverlies gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt. Fritzl wurde 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.