Ingolstadt – Das Gendern ist ein Reizthema – jetzt müssen sich auch Richter damit auseinandersetzen. Genauer gesagt geht es um den vor rund einem Jahr vorgestellten Leitfaden des Autobauers Audi für eine gendersensible Sprache, der am Dienstag die Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichts beschäftigte. VW-Mitarbeiter Alexander B. will nicht in gendergerechter Sprache angesprochen werden und klagt deswegen gegen die Konzerntochter Audi.
Der Leitfaden sorgte bereits unmittelbar nach der Einführung im März 2021 für Streit. Audi betonte damals, man wolle „gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi-Kommunikation allgegenwärtig machen“. Das Unternehmen schlug entweder neutrale Formulierungen („Führungskraft“ statt „Chef“) oder den sogenannten Gender Gap vor, mit dem die männlichen und weiblichen Formen mit einem Unterstrich verbunden werden: So wurden aus den bisherigen „Audianern“ die „Audianer_innen“.
Kläger Alexander B. stört sich jedoch daran, dass er von Audi-Kollegen mit gegenderten Begriffen angesprochen wird. Er verlangt nach Angaben seiner Anwälte, dass es das Unternehmen unterlässt, die Nutzung der Kommunikationsregeln vorzuschreiben. Die Anwälte meinen, dass Sprache nicht derart konkret vorgegeben werden dürfe. Sie betrachten das Verfahren auch als ein Musterprozess, der über Audi hinaus wirkt.
Unterstützt wird die Klage übrigens vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Gängelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache sieht Doppelnennungen („Schülerinnen und Schüler“) positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch: Sprache müsse verständlich und lesbar sein und den Grammatikregeln entsprechen. Formulierungen wie „Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)“, „sagte die*der Schüler*in und ihre*seine Eltern“ oder „Bauer(in) und Ärzt(in)“ gehörten nicht dazu. Im Prozess am Dienstag haben die Ingolstädter einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstriche aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, sei nicht praktikabel, hieß es von den Audi-Anwälten vor dem Landgericht Ingolstadt. Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mit Hilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.
Klägeranwalt Dirk Giesen griff diese Steilvorlage in der Formulierung sofort auf: „Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!“ Sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber „er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletze seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken – und bei Verstößen 100 000 Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: „Der Gender Gap muss weg.“ Zugleich wies er darauf hin, dass die Klägeranwälte die zitierte Arbeitsanweisung nicht in den bisherigen Schriftsätzen angeführt hätten, das komme nun vielleicht etwas spät. Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: „Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden“, betonte er gegenüber dem Kläger.