Amokfahrt: Verteidigung will Unterbringung in Psychiatrie

Trier – Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung am Donnerstag die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Trier soll nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz am 16. August verk

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Samstag, 14. Februar 2026

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