Hildesheim – Wegen eines Corona-Ausbruchs mit drei Toten in einem Hildesheimer Pflegeheim muss sich eine frühere Heim-Mitarbeiterin vor Gericht verantworten. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sei zugelassen worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim
Dieser Artikel (ID: 1749754) ist am 22.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).