Lebenslänglich für Spielplatzmörder

von Redaktion

Baden-Baden – Für einen furchtbaren Mord an einer Sechsjährigen aus Baden-Baden ist ein Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte am Dienstag außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Es sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres aus sexuellen Motiven mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. „Sexuelle Erregung war der Grund“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Schmid. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Angeklagten übernachtet – er war ihr Spielplatzfreund. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Mutter des Mädchens kannte den Gastvater vom Spielplatz. Der gelernte Straßenbauer galt als zuverlässiger und liebevoller Vater.

Was genau sich in der Nacht in dem Haus abspielte, konnte das Gericht nicht gänzlich klären. Klar sei, dass das Mädchen mit einem präzisen Halsschnitt getötet worden sei. Es habe geschlafen oder sei zumindest ruhig gelegen, sagte der Richter. Den Leichnam habe der Angeklagte geschändet. Der Angeklagte habe danach versucht, sich umzubringen. Er habe Feuer gelegt – wohl, um sich und seinem Sohn das Leben zu nehmen. Der Mann schwieg den ganzen Prozess über.

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