Tokio – Homosexuelle in Japan haben in ihrem Kampf für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe einen Rückschlag erlitten. Das Bezirksgericht in Tokio entschied, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Die Forderun
Dieser Artikel (ID: 1755435) ist am 01.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).