Paris – Applaus ertönt im Gerichtssaal, als der Vorsitzende Richter 18 Jahre Haftstrafe für einen der Angeklagten im Prozess um den wohl islamistisch motivierten Terroranschlag von Nizza mit 86 Toten verkündet. Das Gericht hat ihn am Dienstagabend in Paris wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, ebenso einen weiteren der acht als Handlanger und Unterstützer geltenden Angeklagten. Beide hätten den Attentäter moralisch und materiell unterstützt und ihn inspiriert.
Bei dem Anschlag vor sechseinhalb Jahren war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza mit einem tonnenschweren Lkw in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer, darunter zwei Schülerinnen und eine Lehrerin aus Berlin. Mehr als 200 Menschen wurden bei dem Anschlag am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, verletzt. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen.
Nach dem Anschlag reklamierte die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) die Tat für sich. Laut Gericht war dieses angebliche Bekenntnis trotz des Interesses des Täters für den Dschihadismus opportunistisch. Eine Verbindung zu einer Terrororganisation sei nicht gefunden worden, aber eine klare Inspiration beim Dschihadismus.
Die beiden zu 18 Jahren Haft verurteilten Angeklagten wussten laut Staatsanwaltschaft um die Gesinnung des Mannes und dass er in der Lage sei, einen Anschlag zu begehen. Auch sollen sie in die Suche nach einer Waffe eingebunden gewesen sein.
Das Gericht verhängte zudem zwölf Jahre Haft für den Mann, der dem Attentäter die Schusswaffe besorgt hatte, die dieser beim Anschlag benutzte. Die weiteren fünf Beschuldigten, die laut Urteil ebenfalls in die Beschaffung der Pistole oder einer weiteren Waffe involviert waren, sollen zwischen zwei und acht Jahre in Haft. Die Angeklagten können noch Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.