Dortmund – Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hat. „Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können
Dieser Artikel (ID: 1799357) ist am 16.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).