Keine Notwehr bei Polizeieinsatz

von Redaktion

Dortmund – Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hat. „Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Schon der Einsatz von Reizgas und Taser war demnach unverhältnismäßig.

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