Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind schuldunfähig. Der Gesetzgeber geht demnach davon aus, dass Kinder unter 14 nicht in der Lage sind, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Auch im Fall Luise können „keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen, weil das Ge
Dieser Artikel (ID: 1815848) ist am 15.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).