Strafunmündigkeit

von Redaktion

Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind schuldunfähig. Der Gesetzgeber geht demnach davon aus, dass Kinder unter 14 nicht in der Lage sind, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Auch im Fall Luise können „keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen, weil das Gesetz das verbietet“, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler. Das heiße aber nicht, dass „jetzt nichts gemacht werde“, betonte er. „Wir legen diesen Fall jetzt in die Hände der Jugendbehörden.“ Die 12 und 13 Jahre alten Mädchen seien derzeit „in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes“.

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