Mit einem langen Blog-Eintrag, Fotos und einem Tweet hat der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow von seinem Hund Attila auch online Abschied genommen. „Ein wunderbarer Begleiter ist seines Weges gegangen“, schrieb der Linken-Politiker am Mittwoch auf Twitter. Dazu postete er Aufnahmen eines noch jungen Attila vor 15 Jahren. In einem als „Ode an unseren treuen Attila“ betitelten Blog-Eintrag schrieb er von dem Verlust eines geliebten Familienmitglieds. „Wenn man ins Zimmer kommt und das leere Körbchen sieht, in dem sonst eingerollt wie eine Katze unser Attila lag, dann tut es im Herzen weh.“ Der Jack-Russell-Terrier war ein häufiger Begleiter Ramelows bei Medienterminen etwa, aber auch in der Staatskanzlei hatte er sein Körbchen. Im Blog-Eintrag beschreibt Ramelow zudem, wie Attila über Parteigrenzen hinweg den Landtag auf Trab hielt.
US-Schauspielerin Gwyneth Paltrow (50, „Shakespeare in Love“, „Avengers: Endgame“) muss sich nach einem Skiunfall in einem zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht verantworten. Der Hollywood-Star war beim Prozessauftakt am Dienstag (Ortszeit) in dem Wintersportort Park City (US-Staat Utah) zugegen. 2019 hatte ein Skiläufer Klage eingereicht. Paltrow sei auf einer Piste „außer Kontrolle“ Ski gefahren und habe ihn bei einer Kollision verletzt, macht der Kläger in Gerichtsdokumenten geltend. Der Vorfall hatte sich 2016 in dem Skigebiet Deer Valley ereignet. Paltrows Anwalt wies die Vorwürfe in seinem Eröffnungsplädoyer zurück. Er beschrieb die Schauspielerin als eine „vorsichtige“ Skiläuferin. Nicht Paltrow, sondern der Kläger habe den Unfall verursacht. Er sei auf der Piste hinter ihr gefahren und hätte ausweichen müssen, um den Zusammenprall zu verhindern. Der Kläger, der unter anderem Rippenbrüche und eine Gehirnverletzung geltend machte, hatte ursprünglich mehr als drei Millionen US-Dollar Schadenersatz gefordert. Ein Richter verwarf zwischenzeitlich einige der Vorwürfe und reduzierte damit die mögliche Entschädigungsforderung auf 300 000 US-Dollar. Paltrow hat eine Gegenklage eingereicht. Acht Geschworene müssen in dem Verfahren eine Entscheidung treffen.