Künftig auch ohne Bindestrich

von Redaktion

Justizminister Buschmann legt seinen Vorschlag für liberaleres Namensrecht vor

Berlin – Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht hervor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt hat. Tritt die Reform in der von seinem Ministerium vorgesehenen Fassung in Kraft, bliebe es Eheleuten von Januar 2025 an selbst überlassen, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen.

Herr Schmitz und Frau Koppe könnten nach der Eheschließung dann beispielsweise beide Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz oder Koppe-Schmitz heißen. Die Möglichkeit, dass beide nur Koppe oder nur Schmitz heißen, bleibt ebenso weiter bestehen wie die Variante, dass jeder seinen Nachnamen behält und kein gemeinsamer Familienname festgelegt wird. Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen als Ehenamen, führen diesen auch die gemeinsamen Kinder.

Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll künftig auch ein nicht-verheiratetes Paar die Möglichkeit erhalten, dem gemeinsamen Kind einen Doppelnamen zu geben. Heißen die Eltern etwa Hoff und Binz, könnte das ihre Tochter Luise, für die beide sorgeberechtigt sind, demnach mit Nachnamen Hoff-Binz, Binz-Hoff, Hoff Binz oder Binz Hoff heißen. Die herkömmliche Variante, das Kind Luise Binz oder Luise Hoff zu nennen, bleibt daneben erlaubt.

In dem Entwurf wird außerdem festgelegt, dass eine Aneinanderreihung beliebig vieler Namen nicht möglich sein wird. Wenn Manfred Schmitz Koppe eine Marina Müller-Lüdenscheid heiratet, sollen sie zwar aus je einem Bestandteil des Namens einen neuen Doppelnamen bilden können, also zum Beispiel Schmitz-Lüdenscheid oder Müller Koppe. Mehr als zwei Namensbestandteile dürfen es aber nicht sein.

Die Idee, zwei Namen miteinander zu verschmelzen, also beispielsweise aus Koppe und Lüdenscheid den Namen Koppscheid zu machen, greift das Bundesjustizministerium in seinem Entwurf nicht auf. Dieser Vorschlag war aus den Reihen der Grünen gekommen.

Der Entwurf sieht eine Übergangsregelung vor. Ehegatten, die am 1. Januar 2025 bereits einen Ehenamen führen, können diesen bis einschließlich 31. Dezember 2026 durch Wahl eines aus ihrer beider Namen gebildeten Doppelnamens neu bestimmen. Paare, die bislang keinen gemeinsamen Namen führen haben nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle die Möglichkeit, dies nachträglich zu tun.

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