Ulm/Illerkirchberg – Wegen Verstoßes gegen Meldeauflagen hat das Amtsgericht Ulm einen bekannten Straftäter aus Illerkirchberg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der wegen Vergewaltigung verurteilte Afghane bewusst gegen sogenannte Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Der Angeschuldigte räumte die Vorwürfe überwiegend ein. Aus Angst vor einer Abschiebung sei er nach Frankreich ausgereist. Dort habe er einen Asylantrag gestellt. Nach Deutschland habe er nicht zurückkehren wollen, wurde aber nach rund zwei Monaten unfreiwillig zurückgebracht. Das Interesse an dem Verfahren war groß, weil es sich bei dem Mann um einen verurteilten Straftäter handelt. Mit anderen Männern hatte er 2019 eine 14-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg vergewaltigt.