Hamburg – Der Start eines ersten Zivilprozesses um einen angeblichen Impfschaden durch ein Corona-Vakzin vor dem Hamburger Landgericht ist am Montag wegen eines Befangenheitsantrags gegen den Richter abgesetzt worden. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, zweifeln die Anwälte der Klägerin die Unvoreingenommenheit des Richters an. Hintergrund ist ein Streit darüber, ob der Fall von einem Einzelrichter oder einer mit mehreren Richterinnen und Richtern besetzten Kammer verhandelt wird. Nach Angaben des Gerichtssprechers liegt es zunächst im Ermessen des laut Geschäftsverteilung für die Klage zuständigen einzelnen Richters, den Fall wegen besonders hoher Komplexität oder einer grundsätzlichen juristischen Bedeutung an eine Kammer zu verweisen. Dies tat er entgegen der Forderung der Klägerinnenseite aber nicht, weshalb diese am Freitag den Befangenheitsantrag einreichte. Das von einer Klägerin aus Hamburg angestrengte Zivilverfahren richtet sich gegen Biontech. Die Frau macht geltend, nach einer Immunisierung unter anderem an Schmerzen, Erschöpfung und Schlafstörungen zu leiden. Ihren Rechtsanwälten zufolge ist ihr Immunsystem stark beeinträchtigt. Die Klägerin fordert neben Schadenersatz daher von dem in Mainz ansässigen Unternehmen ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro. Nach Angaben von Rechtsanwaltskanzleien sollten bundesweit inzwischen in etwa 180 Klagen wegen mutmaßlicher gesundheitlicher Schäden nach Impfungen gegen das Coronavirus eingereicht oder in Vorbereitung sein. In Deutschland wurden bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft.