Lebenslang für den Messer-Killer von Illerkirchberg

von Redaktion

Ulm – Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke und das des Ermöglichens einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten. Dies erklärte der Richter des Landgerichts Ulm am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, habe geplant, am Landratsamt Rache zu nehmen. Er habe der Behörde die Schuld gegeben, sein Leben verpfuscht zu haben, weil er ohne Pass nicht nach Afrika haben reisen können, um dort eine Frau zu finden.

Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam. In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen. Der Mann habe laut Gericht angenommen, dass es eine Straftat sei, ein Messer außerhalb des Hauses zu tragen.

Die Familien der beiden attackierten Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel 8 von 10