Mehrjährige Strafe für Teenager

von Redaktion

Urteil nach tödlichem Angriff auf 78-jährige Seniorin

Ellwangen – Nach dem tödlichen Angriff auf eine Seniorin ist ein 15-Jähriger vom Landgericht Ellwangen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Kammer sprach den Jugendlichen am Mittwoch unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Jugendkammer sah es laut Mitteilung als erwiesen an, dass der Jugendliche die 78-Jährige im Januar im baden-württembergischen Bad Mergentheim unvermittelt vom Rad gestoßen hat. Die Frau starb am Folgetag an ihren Verletzungen. Zum Tatzeitpunkt war der Jugendliche 14 Jahre alt. Der Junge und die Frau sollen sich nicht gekannt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jugendlichen außerdem vorgeworfen, einen Rollstuhlfahrer verletzt und Diebstähle begangen zu haben. Das Gericht sprach ihn dafür der vorsätzlichen Körperverletzung, des Diebstahls in acht Fällen und der Sachbeschädigung in zwei Fällen für schuldig. Bis das Urteil rechtskräftig sei, bleibe die Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe bestehen.

Laut Juristin Theresia Höynck, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, ist die Entstehung von Jugendkriminalität komplex. Deswegen sei auch die Reaktion darauf komplex. So könne man frühkindliche Gewalterfahrungen oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht ändern, man könne jugendlichen Straftätern aber helfen, sie zu verstehen und damit umzugehen. Wichtig sei herauszufinden, wo individuell die Ursache für die Straftat liege. Ihrer Meinung nach bietet das Jugendstrafrecht genug Möglichkeiten, auf junge Straftäter einzugehen. Das Besondere sei, dass es nicht Schuld vergelten, sondern weitere Straftaten verhindern solle.

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