Malmö – Greta Thunberg wird erneut vor dem Bezirksgericht Malmö angeklagt. Diesmal wegen ihrer Teilnahme an einer Klima-Demonstration in Malmö am 24. Juli. Die Demonstration fand am selben Tag statt, an dem Thunberg wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ im Zusammenhang mit einer früheren Demonstration in Malmö zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Da Greta Thunberg nun bereits vorbestraft ist und zum wiederholten Mal auf dieselbe Weise das Gesetz übertritt, muss sie sich auf eine härtere Strafe als beim letzten Mal vorbereiten.
Von der Staatsanwaltschaft heißt es zum neuen Fall: „Die Demonstration war nicht genehmigt und führte zu einer Blockade des Autoverkehrs.“ Die Frau habe sich geweigert, den Befehlen der Polizei Folge zu leisten und den Ort zu verlassen. Dabei habe sie vorsätzlich gehandelt. Der Straftatbestand lautet daher „Ungehorsam gegen die öffentliche Ordnung‘“, so Isabel Ekberg, stellvertretende Staatsanwältin, in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Verhandlung wird am 27. September beginnen.
Für Personen, die nicht vorbestraft sind, ist die Standardstrafe eine Geldstrafe für Ungehorsam gegen die öffentliche Ordnung. Wenn eine Person jedoch mehrmals wegen desselben Delikts verurteilt wird, kann sich dies auf das Strafmaß auswirken, so Mathias Larsson, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Süd-Skåne.
Thunberg war am 24. Juli in Malmö zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie bei einem Protest im Juni die Anweisungen der Polizei nicht befolgt hatte. Thunberg räumte ein, an dem Protest teilgenommen und die Anweisungen der Polizei ignoriert zu haben. Sie bestritt jedoch, dass es sich um eine Straftat handelte. Wenige Stunden nach der Verurteilung beteiligte sie sich erneut an einer Protestaktion – ebenjene, für die sie nun erneut vor Gericht erscheinen muss.
Wenn zum Beispiel ein notorischer Ladendieb wegen wiederholter Bagatelldiebstähle verurteilt wird, kann er letztlich im Gefängnis landen. Ob das Gericht schon beim zweiten Vergehen Greta Thunbergs eine Gefängnisstrafe verhängt, bleibt offen.
„Wenn dieselbe Straftat wiederholt wird, ist es nicht unmöglich, eine Gefängnisstrafe zu bekommen“, warnte allerdings Staatsanwalt Larsson.
Greta Thunberg musste bei der ihr nun vorgeworfenen Straftat von der Polizei weggetragen werden. Thunberg ist weltweit bekannt für ihre Fridays-for-Future-Schulstreiks. Sie ist der Kopf einer weltweiten Klimaschutzbewegung geworden. anw