Berlin – Der tödliche Unfall einer Radfahrerin mit einem Betonmischer in Berlin wird für den Lastwagenfahrer keine weiteren juristischen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Es habe sich bei den Untersuchungen nicht bestätigt, dass der zur Tatzeit 64 Jahre alte Fahrer den tödlichen Unfall der Radfahrerin am 31. Oktober 2022 verursacht haben könnte. Laut Staatsanwaltschaft gibt es nach dem Ergebnis eines Gutachtens keinen hinreichenden Tatverdacht für ein sorgfaltswidriges Handeln. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Als die 44-Jährige von dem Betonmischer überfahren wurde, behinderten Aktionen von Klimademonstranten den Verkehr in der Hauptstadt. Dadurch verzögerte sich die Ankunft von einem Rettungswagen und einem Spezialfahrzeug der Feuerwehr am Unfallort.