„Wie ein Reh im Wald“

von Redaktion

Keine Strafe für nächtliches Wildbieseln

Lübeck – Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Lübeck in einem Fall aus dem Sommer 2022. Damals hatte eine Streife des Ordnungsamtes einen Mann dabei erwischt, wie er im Schutze der Dunkelheit in die Ostsee urinierte – am Spülsaum des Meeres und mit dem Rücken zum Strand.

Vor Gericht kam der Fall, weil der Mann sich weigerte, das vom Amt verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen – wegen „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“. Die vom Ordnungsamt angeführte Belästigung der Allgemeinheit vermochte das Amtsgericht allerdings nicht zu erkennen. Dann wird es in der Begründung fast poetisch: „Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“

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