Amokfahrt von Trier: Urteil überwiegend aufgehoben
Karlsruhe/Trier – Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme