Amokfahrt von Trier: Urteil überwiegend aufgehoben

von Redaktion

Karlsruhe/Trier – Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.

Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Mann leidet laut in dem Trierer Prozess vorgestellten Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen – und sei demnach vermindert schuldfähig. Diese „generalisierende Betrachtungsweise“ reiche nicht aus, urteilten die BGH-Richter. Daher müsse eine neu zugewiesene Strafkammer am Landgericht Trier „die Beurteilung der Schuldfähigkeit“ neu prüfen.

Konkret: Die Schuldfähigkeit müsse auf die einzelnen Taten bezogen werden. Außerdem müsste eine mögliche Wechselwirkung des vorherigen Alkoholkonsums des Angeklagten und seiner Krankheit in den Blick genommen werden. Von der Neuauflage des Prozesses nicht betroffen sind laut BGH „die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen“.

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