Urlaub in Quarantäne

von Redaktion

Urteil: Kein Anspruch auf Nachholtage

Brüssel/Luxemburg – Wer während seines Urlaubs in Quarantäne musste, hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anspruch darauf, diese Tage nachzuholen.

„Die Quarantäne ist nicht mit einer Krankheit vergleichbar“, erklärten die Richter gestern in Luxemburg. Ein deutscher Bankmitarbeiter hatte geklagt, weil er während seines Jahresurlaubs 2020 unter Quarantäne gestellt worden war. Daraufhin beantragte er, die Tage nachholen zu dürfen. Sein Arbeitgeber lehnte ab. Das deutsche Recht verpflichtet den Arbeitgeber zur Übertragung von Urlaubstagen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden kann, die während des Urlaubszeitraums eingetreten ist. Der bezahlte Jahresurlaub solle es dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich von seiner Arbeit zu erholen. Quarantäne stehe dem Zweck der Erholung aber nicht entgegen, hieß es.

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