Suizidgefahr: Breivik klagt gegen Isolationshaft

von Redaktion

Oslo – In Norwegen hat ein Gerichtsprozess um die Haftbedingungen des rechtsextremen Attentäters Anders Breivik begonnen, der 2011 insgesamt 77 Menschen getötet hatte. Breivik erschien am Montag in einem dunklen Anzug und mit kahl rasiertem Kopf in der Sporthalle des Gefängnisses Ringerike, wo der für fünf Tage angesetzte Prozess abgehalten wird. Anders als bei ähnlichen Gelegenheiten in der Vergangenheit, verzichtete der 44-Jährige auf provokative Gesten.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und anschließend auf der Insel Utöya weitere 69 Menschen erschossen, die meisten Teilnehmer eines Sommerlagers für Jugendliche. Der Attentäter war 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.

Breivik hat den norwegischen Staat wegen seiner Abschottung von anderen Häftlingen in den vergangenen elf Jahren verklagt. In seiner Argumentation verstößt die Isolation gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der „unmenschliche“ und „erniedrigende“ Behandlung untersagt. In der Klageschrift steht, Breivik habe durch die lange Isolationszeit psychologisches Leid erlitten und sei nun „selbstmordgefährdet“.

Nach Angaben von Breiviks Anwalt Oystein Storrvik besteht der einzige persönliche Kontakt seines Klienten aus den täglichen, streng überwachten einstündigen Treffen mit anderen Inhaftierten sowie aus seiner Interaktion mit den Vollzugsbeamten.

Breivik fordert zudem eine Lockerung der Beschränkungen für Briefwechsel mit Personen außerhalb des Gefängnisses. Mit einer ähnlichen Klage war Breivik 2016 an einem Gericht in Oslo erfolgreich gewesen. Höhere Gerichte kassierten das Urteil allerdings wieder ein.

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