Berlin – Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81 000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro).
Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe gegen seinen langjährigen Geschäftspartner und den Mitangeklagten basiert auf den Aussagen des Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt. Der Musiker war nicht zur Urteilsverkündung angereist.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein.
Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu Arafat Abou-Chaker 2017 aufgelöst hatte. Sein Ex-Manager habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert.
An 113 Verhandlungstagen hatte das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders.
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
Mehr als 60 Zeugen wurden gehört, darunter prominente Rapper wie Samra, Fler, Ali Bumaye oder Kay One. Schwerpunkt der Aussagen bildeten jedoch die Vernehmung von Bushido und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi, die über viele Tage gingen. Sie zeichneten das Bild einer „Zwangsehe“ mit dem Hauptangeklagten.
Aus Sicht der Verteidigung waren die Angaben des Ehepaares nicht glaubwürdig. Der Rapper sei ein guter Entertainer, sagte Anwalt Hansgeorg Birkhoff. „Was er erzählt, kommt prima rüber. Aber ist es deswegen wahr, was er erzählt?“