Höchststrafe für Todesfahrer

von Redaktion

Mühlhausen – Zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe ist am Freitag der Angeklagte im Prozess um einen Autounfall mit sieben Toten im April 2023 in Thüringen verurteilt worden. Der 35-Jährige habe sich u. a. der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht. Zudem sei er betrunken ohne Führerschein gefahren, so das Urteil des Amtsgerichts Mühlhausen. Damit wurde das höchstmögliche Strafmaß gesprochen.

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