Brand in Seniorenheim fordert vier Tote – Bewohner verdächtigt

von Redaktion

Bedburg-Hau – Bei einem Brand in einem Seniorenheim sind gestern Morgen im niederrheinischen Bedburg-Hau vier Bewohner gestorben. Außerdem seien mindestens 23 Menschen verletzt worden, davon 21 Bewohner, sagte eine Polizei-Sprecherin in Kleve. Ein Feuerwehrmann und ein Polizist seien so schwer verletzt worden, dass sie ins Krankenhaus gebracht worden seien. Neben den Verletzten seien noch 46 andere Bewohner evakuiert worden, diese würden nun auf ihren Gesundheitszustand überprüft. „Es war ein großer Schock für sie.“ Beim Eintreffen der Feuerwehr gegen 5 Uhr sei die Situation dramatisch gewesen, meldete der WDR unter Berufung auf die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte hätten Fenster einschlagen müssen, um Heimbewohner zu retten.

Die Ermittlungen der Kriminaler richteten sich gestern Abend gegen einen 71-jährigen Bewohner, der verdächtigt wird, das Feuer fahrlässig verursacht zu haben. Das Haus ist nach Angaben der Feuerwehr nicht mehr bewohnbar, weil die Brandmeldeanlage zerstört ist und ein massiver Rauchschaden vorliege. Die Bewohner müssten anderweitig untergebracht werden.

Nur wenige Stunden nach dem Brand eilte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul an den Ort des Geschehens, um sich ein Bild zu machen. Der CDU-Politiker zeigte sich tief betroffen: „Das haut einen um.“ Reul dankte den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr, die schnell beim Brand gewesen seien und sehr gute Arbeit geleistet hätten. „Ich finde es eindrucksvoll, wie sie das alles gemeistert haben und relativ schnell das Feuer im Griff gehabt haben und die allerallermeisten Menschen gerettet haben.“

Patientenschützer nahmen die Tragödie zum Anlass, erneut eine gesetzliche Pflicht einzufordern, nach der jedes Patienten- und Personalzimmer mit selbstständigen Löschanlagen ausgestattet werden müsste. Sprinkleranlagen könnten Leben retten. „Was in Möbelhäusern und Lagerhallen längst Standard ist, muss auch in Pflegeheimen gelten“, betonte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Artikel 6 von 11